Hamburg. Bei einem außerdienstlichen Treffen mit Kollegen setzt der Beamte mehrfach eine Waffe ein. Nun wehrt er sich vor Gericht gegen eine Strafe.

Ein Hamburger Polizist hat in seiner Freizeit mehrere Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgegeben. Nun wehrt sich der Beamte vor Gericht gegen eine Bestrafung.

Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, soll der heute 33-Jährige im Februar 2019 bei einem Treffen mit Kollegen unerlaubt mit einer Pistole vom Typ Zoraki 906 hantiert haben. So soll er am Abend des 8. Februar die Waffe während einer Autofahrt in der Hand gehalten haben. In der folgenden Nacht habe er dann die Schreckschusspistole in der Wohnung eines Zeugen an der Tangstedter Landstraße in Langenhorn „durchgeladen und damit durch die geöffnete Balkontür geschossen“.

Hamburger Polizist schießt mit Schreckschusspistole aus fahrendem Auto – Prozess

Kurz darauf soll der Polizist auf dem Ohkamp in Fuhlsbüttel aus dem Beifahrerfenster eines Fahrzeugs einen Schuss in Richtung eines Fußgängers abgegeben haben. Dieser sei unverletzt geblieben.

Der Beamte erhielt dafür einen Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz. Dagegen geht er nun gerichtlich vor. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg ist für kommenden Dienstag (14. Mai), 9 Uhr, angesetzt.

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Schreckschusspistolen können im Gegensatz zu scharfen Schusswaffen keine Projektile verschießen, sondern sind zum Abfeuern verschiedener Arten von Platz- und Reizgaspatronen konzipiert. Für das Führen einer Schreckschusswaffe ist in Deutschland außerhalb der eigenen Wohnung, eigener Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ein Kleiner Waffenschein Voraussetzung. Das Schießen ist nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig und nur, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird und die Munition das Besitztum nicht verlässt.