Hamburg. Der Generalbundesanwalt legt dem 47-Jährigen schwere Verbrechen in seiner Heimat zur Last. Jetzt kommt es zu einem großen Prozess.

Er soll Gefangene brutal geschlagen, Zivilisten zu Zwangsarbeit verpflichtet und beraubt haben: Ein 47 Jahre alter Syrer muss sich vom kommenden Freitag (17. Mai) an vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen schwerer Verbrechen in seiner Heimat verantworten.

Laut Mitteilung wirft der Generalbundesanwalt dem Mann vor, in insgesamt 21 Fällen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch und zugleich Straftaten nach dem Strafgesetzbuch begangen zu haben. Demnach soll der Angeklagte von 2012 bis 2015 einer von mehreren Anführern der regimezugehörigen Schabiha-Miliz gewesen sein.

Prozess in Hamburg: Syrer soll in seiner Heimat schwere Verbrechen begangen haben

Sie stehe im Verdacht, in der syrischen Hauptstadt Damaskus im Auftrag der staatlichen Streitkräfte mehrere Checkpoints im Stadtviertel At-Tadamon zu betreiben und dort willkürlich Menschen festgenommen zu haben, um Lösegelder zu erlangen, sie zu Zwangsarbeit zu verpflichten oder zu foltern. An mehreren Verbrechen soll der Angeklagte direkt beteiligt gewesen sein.

  • Im Jahr 2013 soll er einen von der Miliz festgenommenen Mann ins Gesicht geschlagen und weitere Mitglieder der Gruppierung instruiert haben, den Gefangenen brutal mit Plastikrohren zu traktieren.
  • Im Herbst 2014 habe er gemeinsam mit anderen Milizionären und Mitarbeitern des syrischen Militärgeheimdienstes an einem Checkpoint vielfach auf einen Zivilisten eingeschlagen. Der Angeschuldigte habe sein Opfer an den Haaren gepackt und seinen Kopf auf den Bürgersteig gestoßen. Dann habe er den Zivilisten gefesselt, bevor dieser von der Miliz abtransportiert wurde.
  • Zwischen Dezember 2012 und Sommer 2014 soll der Angeklagte bei insgesamt neun Gelegenheiten an verschiedenen Checkpoints einzelne oder mehrere Zivilisten verhaftet und diese jeweils für mehrere Stunden gezwungen haben, Sandsäcke an die nahe gelegene Front zu transportieren. Dort hätten die Gefangenen ohne Nahrung und Wasser arbeiten müssen, seien unter Beschuss geraten und zum Teil misshandelt worden.
  • In einigen Fällen habe der Angeklagte den Gefangenen zudem Bargeld und Mobiltelefone abgenommen und diese für sich behalten.
  • In mehreren Fällen habe sich der Angeklagte an Waren aus Geschäften im Stadtviertel bedient, ohne dafür zu bezahlen, oder habe Dritte aufgefordert, dies zu tun.

Im Februar 2016 sei der Mann erstmals nach Deutschland eingereist und habe sich zuletzt in Bremen aufgehalten. Seit August vergangenen Jahres sitze er in Untersuchungshaft. Für die Hauptverhandlung wurden zunächst 20 Termine bis zum 11. September anberaumt.

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